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   BSG, 09.02.1971 - 11 RLw 6/69   

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https://dejure.org/1971,3448
BSG, 09.02.1971 - 11 RLw 6/69 (https://dejure.org/1971,3448)
BSG, Entscheidung vom 09.02.1971 - 11 RLw 6/69 (https://dejure.org/1971,3448)
BSG, Entscheidung vom 09. Februar 1971 - 11 RLw 6/69 (https://dejure.org/1971,3448)
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Volltextveröffentlichungen (2)

Kurzfassungen/Presse

  • Wolters Kluwer (Leitsatz)

    Forstwirtschaftliches Unternehmen - Gemeinschaftliches Betreiben - Beitragspflicht der Mitunternehmer - Existenzgrundlage

 
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Wird zitiert von ... (5)Neu Zitiert selbst (4)

  • VG der Evangelischen Landeskirche in Württemberg, 20.07.2012 - 7/11
    Auszug aus BSG, 09.02.1971 - 11 RLw 6/69
    Eine solche Regelung würde auch dem Sinn und Zweck des GAL widersprechen (sonst wären nämlich unter Umständen für ein entsprechend aufgeteiltes landwirtschaftliches Unternehmen überhaupt keine Beiträge zu zahlen) und außer acht lassen, daß der ideelle Anteil eines Miteigentümers nicht als "Unternehmen" im Sinne des GAL angesehen werden kann vom 17" März 1970 - 7/11 RLW15/66).
  • BSG, 08.07.1970 - 7 RLw 1/67

    Unternehmen einer OHG - Landwirtschaftliches Unternehmen - Existenzgrundlage der

    Auszug aus BSG, 09.02.1971 - 11 RLw 6/69
    Wird ein Unternehmen - sei es landwirtschaftlicher oder forstwirtschaftlicher Art - von mehreren Personen gemeinschaftlich betrieben, so beurteilt sich die Unternehmereigenschaft des einzelnen Beteiligten nach dem für diese Personenverbindung sonst maßgeblichen Recht unter Berücksichtigung des erkennbaren Sinnes und Zweckes des GAL (vgl" BSG 22, 87 sowie Urteil vom 8. Juli 1970 - 11/7 RLW 1/67)° Es kommt dann entscheidend darauf ob der an,.
  • BSG, 26.02.1969 - 7 RLw 26/66

    Erbengemeinschaft - Rechte der Mitglieder - Betrieb eines landwirtschaftlichen

    Auszug aus BSG, 09.02.1971 - 11 RLw 6/69
    oder nur einige der Miterben (möglicherweise auch ein Dritter) das landwirtschaftliche Unternehmen betreiben (vgl. BSG, Urteil vom 26. Februar 1969 - 7 RLw 26/66}.
  • BSG, 24.11.1964 - 7 RLw 24/63
    Auszug aus BSG, 09.02.1971 - 11 RLw 6/69
    Wird ein Unternehmen - sei es landwirtschaftlicher oder forstwirtschaftlicher Art - von mehreren Personen gemeinschaftlich betrieben, so beurteilt sich die Unternehmereigenschaft des einzelnen Beteiligten nach dem für diese Personenverbindung sonst maßgeblichen Recht unter Berücksichtigung des erkennbaren Sinnes und Zweckes des GAL (vgl" BSG 22, 87 sowie Urteil vom 8. Juli 1970 - 11/7 RLW 1/67)° Es kommt dann entscheidend darauf ob der an,.
  • LSG Rheinland-Pfalz, 24.05.2007 - L 5 LW 10/06

    Alterssicherung der Landwirte - Beitrags- bzw Versicherungspflicht von

    Zur Begründung hieß es ua: Wenn an einem Unternehmen mehrere Personen beteiligt seien, komme es für die Versicherungspflicht des einzelnen Versicherten nur darauf an, ob das ungeteilte Unternehmen die Mindestgröße erreiche (Hinweis auf Bundessozialgericht BSG 9.2.1971 11 RLw 6/69).
  • LSG Nordrhein-Westfalen, 21.01.2004 - L 8 LW 15/02

    Rentenversicherung

    Sind an einem Unternehmen mehrere Personen beteiligt, so kommt es für die Versicherungspflicht nur darauf an, dass das ungeteilte Unternehmen, die Mindestgröße erreicht (vgl. Kommentar a.a.O. Anm. zu § 84 Abs. 5 Satz 2 ALG) mit Hinweis auf das Urteil des Bundessozialgerichts - BSG - vom 09.02.1971, Az.: 11 RLw 6/69).
  • LSG Hessen, 22.02.2013 - L 5 R 311/11

    Voraussetzungen der Versicherungspflicht in der Alterssicherung der Landwirte bei

    Sind an einem Unternehmen mehrere Personen beteiligt, so kommt es für die Versicherungspflicht nur darauf an, dass das ungeteilte Unternehmen die Mindestgröße erreicht (vgl. BSG vom 9. Februar 1971 - 11 RLw 6/69).
  • LSG Sachsen-Anhalt, 12.05.2016 - L 3 R 135/13

    Alterssicherung der Landwirte - Mitgesellschafter einer GbR - Betreiber eines

    Auch wenn an der S. GbR mehrere Personen beteiligt sind, kommt es für die Versicherungspflicht nur darauf an, dass das ungeteilte Unternehmen die Mindestgröße erreicht (vgl. Bundessozialgericht (BSG), Urteil vom 9. Februar 1971 - 11 RLw 6/69 -, juris).
  • SG Itzehoe, 27.05.2013 - S 30 U 102/11

    Landwirtschaftliche Unfallversicherung - landwirtschaftliches Unternehmen -

    (vgl. so für den Fall der Aufnahme des Eigentümers: BSG, Urteil vom 09.02.1971, Az. 11 RLW 6/69; für die Miterbengemeinschaft: BSG Urt. vom 25.02.2010, B 10 LW 2/09 R, die insoweit allerdings beteiligtenfähig ist).
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